Steuer-Tipps April 2024
Das Umsatzsteuergesetz regelt detailliert, wann eine Unternehmerin bzw. ein Unternehmer berechtigt, oder auch verpflichtet ist, Rechnungen auszustellen.
Bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist ab 2024 zwischen variablen und unveränderlichen Zinssatz zu unterscheiden.
Anhebung der Obergrenze für die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages und Anpassung der Freigrenze bei der Besteuerung von sonstigen Bezügen.
Kein Sachbezug bei kostenlosem oder vergünstigtem Besuch von Betriebskindergärten ab 2024, auch wenn Besuch durch betriebsfremde Kinder möglich ist.
Je nach gewählter Kinderbetreuungsgeldvariante gibt es unterschiedliche Zuverdienstgrenzen, wobei die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld in 2024 nochmals angehoben wurde.
Ergänzungen durch die letzte Wartung der Umsatzsteuerrichtlinien.
Die Bindung talentierter und gutausgebildeter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist für kleine Unternehmen von entscheidender Bedeutung.