Steuer-Tipps Mai 2020
Die Ereignisse der vergangenen Wochen aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus haben viele Unternehmen binnen kürzester Zeit vor große Liquiditätsschwierigkeiten gestellt.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über ausgewählte Zuschüsse für Unternehmer aufgrund der Corona-Krise.
Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) bietet den SVS-Versicherten bei Bedarf aufgrund des Coronavirus unterschiedlice Möglichkeiten zur Verbesserung ihrer Liquidität.
Voraussetzung für alle Maßnahmen des BMF ist, dass der Steuerpflichtige glaubhaft machen kann, dass er von einem Liquiditätsengpass betroffen ist, der konkret auf eine Coronavirus-Infektion zurückzuführen ist.
Das dritte Gesetzespaket zur Bewältigung der Corona-Krisensituation umfasst unter anderem folgende steuerliche Änderungen (Auswahl).
Detailinformationen zu Überbrückungsgarantien.
Klein- und Mittelunternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft können über ihre Hausbank bei der Österreichischen Hotel und Tourismusbank (ÖHT) staatliche Garantien für Überbrückungskredite zum Ausgleich von Liquiditätsengpässen, die aufgrund kurzfristiger Rückgänge der Umsatzerlöse entstanden sind, beantragen.
Die österreichische Kontrollbank (OeKB) übernimmt im Rahmen des Corona Hilfsfonds die Abwicklung von Kreditgarantien für die Überbrückungsfinanzierung von Großunternehmen.
Die Förderrichtlinien für die Vergabe von Garantien aus dem Corona-Hilfsfonds durch die Österreichische Kontrollbank (für Großunternehmen), die Austria Wirtschaftsservice GmbH (für kleine und mittlere Unternehmen) oder die Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (für Tourismusunternehmen) wurden mit Verordnung vom 08.04.2020 geregelt.
Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus treffen viele Kleinst- und Ein-Personen-Unternehmer (EPU) wirtschaftlich besonders hart.
Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus treffen viele Unternehmen finanziell besonders hart.