Steuer-Tipps April 2021
Das Einkommensteuergesetz regelt die Abzugsfähigkeit eines „steuerlichen Arbeitszimmers“ sehr streng.
Ein inngemeinschaftlicher Versandhandel liegt vor bei Lieferungen von Gegenständen und unterschiedlichen Parametern.
Seit Anfang des Jahres 2021 sind im Körperschaftsteuergesetz neue Regelungen zu einer sogenannten „Zinsschranke“ in Kraft getreten.
Das Einkommensteuergesetz (EStG) verpflichtet dazu, „sonstige langfristige Verbindlichkeitsrückstellungen“ mit einem Abzinsungsfaktor in Höhe von 3,5 % und „langfristige Personalrückstellungen“ mit einem Abzinsungsfaktor in Höhe von 6 % abzuzinsen.
In einer Verordnung zum Einkommensteuergesetz ist festgehalten, dass Vertreter bei nicht selbständigen Einkünften 5 % der Bemessungsgrundlage, höchstens jedoch € 2.190,00 jährlich, anstelle des üblichen Werbungskostenpauschalbetrages von € 132,00 steuerlich geltend machen können.
Neue Kunden zu gewinnen ist meist mit hohem Aufwand verbunden. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig zu erkennen, wenn sich bestehende Kunden nach anderen Geschäftspartnern umsehen.
Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Beschränkungen des öffentlichen Lebens haben auch die Veranstalterbranche schwer getroffen.
Die schon zu Jahresbeginn angekündigte Verlängerung des Härtefallfonds hat nun auch Einzug in die zugrundeliegende Förderrichtlinie gefunden.