Steuer-Tipps oktober 2018
Am 1.1.2019 werden wesentliche Bestimmungen des Meldepflicht-Änderungsgesetzes in Kraft treten. Meldeverpflichtungen der Dienstgeber sollen dadurch vereinfacht werden.
Durch die Genehmigungsfreistellungsverordnung sind einige Kleinanlagen von der gewerblichen Genehmigungspflicht ausgenommen (betrifft nicht Baubewilligungen). Diese Verordnung wurde novelliert und ist nun geändert seit 7.7.2018 in Kraft.
Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird.
Eine Zusammenfassende Meldung (ZM) hat jeder Unternehmer einzureichen, der nachfolgende Kriterien erfüllt.
Sind Sie in der Krankenversicherung als Unternehmer in der SVA sachleistungsberechtigt, so können Sie Leistungen, wie z. B. eine ärztliche Untersuchung, bei einem Vertragsarzt in Anspruch nehmen, ohne dass Sie diese vorab selbst bezahlen müssen.
Ab 1.11.2018 wird der Umsatzsteuersatz für bestimmte Beherbergungen von 13 % wieder auf 10 % gesenkt.
Wachsen Unternehmen, so nehmen meist auch die bürokratischen Strukturen zu und Entscheidungswege werden lange. Um weiterhin erfolgreich zu bleiben, ist es von Bedeutung, im Management des Unternehmens und bei den Mitarbeitern unternehmerisches Handeln zu fördern.