Steuer-Tipps Juni 2020
Wie angekündigt wurde nun eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes als Initiativantrag im Nationalrat eingebracht.
Der Betrieb von bundesschatz.at wird per 30.6.2020 zur Gänze eingestellt. Bundesschätze waren geeignet, einen Freibetrag für investierte Gewinne geltend zu machen.
Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus treffen viele Unternehmen finanziell besonders hart.
Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus treffen viele Kleinst- und Ein-Personen-Unternehmer (EPU) wirtschaftlich besonders hart.
Um die Einstellung arbeitssuchender Personen im Zuge der schrittweisen Öffnung zahlreicher Betriebe zu unterstützen, hat der Ministerrat jüngst einen „Neustartbonus“ beschlossen.
Die Sachbezugswerteverordnung wurde kurzfristig bezüglich Dienstautos geändert.
Die österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) informiert auf Ihrer Website, wie Dienstgeber vom Gesetzgeber durch ein zweites „Stundungspaket“ weiterhin in Ihrer Liquidität gestützt werden.
Mit dem 19. COVID-19-Gesetz wurden vom Gesetzgeber Steuererleichterungen für die Gastronomie beschlossen.
Jedem Arbeitnehmer steht für seine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ein Werbungskostenpauschale von € 132,00 pro Jahr zu, welches bei der laufenden Lohnverrechnung bereits steuerlich berücksichtigt wird.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) warnt auf www.bmf.gv.at vor gefälschten E-Mails, die im Namen des BMF versendet werden. In den betrügerischen E-Mails wird auf eine Steuerrückerstattung hingewiesen und aufgefordert, die Transaktion über den erhaltenen Link zu genehmigen.
Befristet keine Umsatzsteuer für Schutzmasken.
Bei der Vermietung von Wohnungen oder Wohnhäusern an Gesellschafter stellt sich aus Sicht einer Kapitalgesellschaft häufig die Frage nach dem Vorsteuerabzug für die damit einhergehenden Aufwendungen.
Durch das neue COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz (CFPG) wurde normiert, dass das Finanzamt in der Funktion als Gutachter (nicht als Abgabenbehörde) ebenfalls Prüfungen von Zuschüssen, Garantien und Kurzarbeitsbeihilfen durchführen kann.
Österreichische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich unter bestimmten Voraussetzungen auch Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind, erstatten lassen.
In vielen Unternehmen ist die Person der Unternehmerin oder des Unternehmers selbst eine der wichtigsten Ressourcen. Auch mit dieser Ressource gilt es gerade in Krisenzeiten sorgsam umzugehen.