Steuer-Tipps August 2021
Entsteht bei der Berechnung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ein Überschuss der Werbungskosten über die Einnahmen, so ist dieser grundsätzlich mit anderen Einkünften ausgleichsfähig und reduziert so die Steuer.
Einhergehend mit den sinkenden Corona-Fallzahlen wurde auch der Prüfungsbetrieb in der Finanzverwaltung wieder aufgenommen, wobei die Abzugsteuer nach § 99 EStG immer stärker in den Fokus der Prüfer rückt.
Durch das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 und die COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung ist es möglich, Verluste aus 2020 in den Jahren 2019 und 2018 steuerlich zu berücksichtigen .
Das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz brachte die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen Forderungen auch für steuerliche Zwecke pauschal wertzuberichtigen bzw. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten pauschal zu bilden.
Eine Rechnung berechtigt grundsätzlich einen Rechnungsempfänger nur dann zum Vorsteuerabzug, wenn sie den Formvorschriften des Umsatzsteuergesetzes entspricht und folgende Merkmale aufweist.
Mit der Gießkanne Werbebotschaften über alle zu streuen, funktioniert heutzutage oft nicht mehr, weil wir alle täglich einer Flut von Werbungen ausgesetzt sind.
Fehler oder falsche Angaben in Anträgen auf Corona-Unterstützungsleistungen des Bundes können nun mittels Korrekturmeldung richtiggestellt werden.
Die angekündigte Verlängerung bestimmter Corona-Unterstützungsleistungen wurde nun auch in die jeweiligen Förderrichtlinien eingearbeitet.