Steuer-Tipps April 2020
Erfahren Sie mehr über die AWS-Überbrückungsgarantien.
Das Arbeitsmarktservice weist auf seine Homepage darauf hin, dass eine rückwirkende Begehrensstellung für die Corona Kurzarbeit mit einem Beginn im Monat März nur noch bis 20. April 2020 (24 Uhr) möglich ist.
Die Förderrichtlinien für die Vergabe von Garantien aus dem Corona-Hilfsfonds durch die Österreichische Kontrollbank (für Großunternehmen), die Austria Wirtschaftsservice GmbH (für kleine und mittlere Unternehmen) oder die Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (für Tourismusunternehmen) wurden mit Verordnung vom 08.04.2020 geregelt.
Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus treffen viele Kleinst- und Ein-Personen-Unternehmer (EPU) wirtschaftlich besonders hart.
Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus treffen viele Kleinst- und Ein-Personen-Unternehmer (EPU) wirtschaftlich besonders hart.
Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus treffen viele Unternehmen finanziell besonders hart.
Im Folgenden finden Sie die Eckpunkte zur sogenannten Corona-Kurzarbeit (bzw. COVID-19-Kurzarbeit). Details zu dieser Regelung werden laufend angepasst.
Klein- und Mittelunternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft können über ihre Hausbank bei der Österreichischen Hotel und Tourismusbank staatliche Garantien für Überbrückungskredite zum Ausgleich von Liquiditätsengpässen beantragen.
Die österreichische Kontrollbank (OeKB) übernimmt im Rahmen des Corona Hilfsfonds die Abwicklung von Kreditgarantien für die Überbrückungsfinanzierung von Großunternehmen.
Angesichts der Coronakrise stellt die OeKB (Oesterreichische Kontrollbank AG) im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen österreichischen Exporteuren ein Unterstützungspaket zur Verfügung.
Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus treffen viele Unternehmen finanziell besonders hart.
Ausschüttungen einer GmbH an ihre wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer unterliegen der Pflichtversicherung im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG).
Die Ausbreitung des Coronavirus wirft zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen auf. Nachstehend finden Sie eine Auswahl dazu.
Mit dem „Kontrollsechstel“ brachte das Steuerreformgesetz 2020 eine bedeutende Neuerung für die steuerliche Begünstigung bestimmter Sonderzahlungen (insbesondere Urlaubs- und Weihnachtsgeld), die sich in zahlreichen Fällen schon im laufenden Jahr auf die Lohnverrechnung auswirken wird.
Prämienzahlungen für Versicherungen, die den Betrieb des Unternehmens betreffen, sind in der Regel als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar.
Das Finanzministerium hat den bestehenden Erlass zur Registrierkassenpflicht geändert.
Wenn Sie Ihren Kunden immer wieder neue Preisnachlässe geben, kann dies fatale Auswirkungen auf Ihren Gewinn haben.