Steuer-Tipps Jänner 2016
Das Wichtigste zur Steuerreform kurz zusammengefasst
Einheitlicher Krankenversicherungs-Beitragssatz im ASVG
Nicht vergessen! Der 28. Februar gilt als spätester Abgabetermin für bestimmte jährliche Meldungen, die Unternehmer zu machen haben.
Mit Jahresbeginn treten auch die Maßnahmen im Zuge des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes in Kraft.
Die Änderungen treten mit 1.1.2016 in Kraft.
Ab 1.1.2016 wird die Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung bemessen, mindestens aber vom Grundstückswert.
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