Steuer-Tipps August 2017
Der Beschäftigungsbonus ist nun doch noch im Nationalrat beschlossen worden. Dieser Artikel umfasst nur die Eckpunkte dieser Förderung. Alle Details und die veröffentlichte Richtlinie finden Sie unter www.beschaeftigungsbonus.at.
Die Umqualifizierung von Leistungen von Selbständigen (z. B. Freelancern) in ASVG pflichtige Dienstverhältnisse erzeugt in der Praxis sehr hohe Kosten und Unsicherheit. Das Sozialversicherungszuordnungsgesetz soll hier mehr Rechtssicherheit durch ein Verfahren zur Klärung der Versicherungszuordnung (GSVG, BSVG oder ASVG) bringen.
Seit 1.1.2017 können Aushilfskräfte in einem gewissen Ausmaß und unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei im Betrieb beschäftigt werden.
Bei Schadenersatz ist für die umsatzsteuerliche Beurteilung zu prüfen, ob im einzelnen Fall ein Leistungsaustausch vorliegt oder nicht.
Nach dem Einkommensteuergesetz können Kinderbetreuungskosten bis maximal € 2.300,00 pro bis zu 10-jährigem Kind als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, wenn die Betreuung in einer öffentlichen oder privaten (entsprechend landesgesetzlichen Vorschriften) institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person, die keine haushaltszugehörige Angehörige ist, erfolgt.
Der Begriff Working Capital kann vereinfacht wie folgt definiert werden ...