Steuer-Tipps Jänner 2020
Der Jahresbeginn bringt eine Fülle von steuerlichen Änderungen. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht von ausgewählten gesetzlichen Änderungen.
Die Identität der wirtschaftlichen Eigentümer war auch bisher schon einmal jährlich festzustellen und bei Änderungen entsprechend neu zu melden.
Eine detaillierte Übersicht.
Keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung.
Besteht für einen Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein Firmen-Kfz privat zu nutzen, so ist grundsätzlich ein Sachbezug als Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu versteuern.
Grundsätzlich müssen Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere entsprechend der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahrt werden.
Der Jahreswechsel ist traditionell die Zeit der guten Vorsätze. Im Jänner sind Fitnessstudios gut besucht und viele versuchen, ihr privates Rauchverbot umzusetzen.