Steuer-Tipps August 2020
Der Fixkostenzuschuss aus dem Corona-Hilfsfonds soll Unternehmen, die von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie betroffenen sind, durch zusätzliche Liquidität bei der Deckung bestimmter Fixkosten unterstützen.
Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie treffen nicht nur viele Unternehmen hart. Auch nicht gewinnorientierte Organisationen sehen sich mit Einnahmenausfällen und Liquiditätsengpässen konfrontiert.
Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus treffen viele Unternehmen finanziell besonders hart.
Zusammen mit der Verlängerung um bis zu sechs Monate haben Bundesregierung und Sozialpartner neue Rahmenbedingungen für die Corona-Kurzarbeit beschlossen.
Das Konjunkturstärkungsgesetz (KonStG 2020) soll mit Maßnahmen im Abgabenrecht Entlastung bringen und den Standort stärken.
Im Konjunkturstärkungsgesetz (KonStG 2020) finden sich neben einer Vielzahl von Änderungen auch Maßnahmen zur steuerlichen Förderung von Investitionen.
Mit der COVID-19 Investitionsprämie soll ein Anreiz für Unternehmensinvestitionen geschaffen werden.
Stundungen, die nach dem 15. März 2020 bewilligt worden sind und deren Stundungsfrist am 30. September oder am 1. Oktober 2020 endet, bleiben bis 15. Jänner 2021 unter Einbeziehung jener Abgaben aufrecht, welche bis spätestens 25. September 2020, im Falle von Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuervorauszahlungen bis spätestens 27. November 2020, auf dem Abgabenkonto verbucht wurden.
Viele Unternehmen und deren Mitarbeiter konnten (oder mussten) in den letzten Monaten Erfahrungen zum Thema Arbeit im Homeoffice sammeln.