Steuer-Tipps November 2020
Die wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus treffen viele Unternehmen finanziell besonders hart.
In einer neuen Verordnung wurde nun die Richtlinie des, auf Grund des „harten“ Lockdown erweiterten, Umsatzersatzes veröffentlicht.
Die derzeit für die Kündigung von Arbeiterdienstverhältnissen geltenden Regelungen sind oft wenig übersichtlich.
Was ist der Lockdown-Umsatzersatz.
Die seit 3.11.2020 verschärften Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus bedeuten für Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Hotellerie und Freizeitwirtschaft neue behördliche Schließungen bis voraussichtlich Ende November 2020.
Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung bei jedem sehr groß. Vieles muss unbedingt noch vor dem 31.12. erledigt werden.
Durch das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 und die COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung ist es möglich, Verluste aus 2020 in den Jahren 2019 und 2018 steuerlich zu berücksichtigen.
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Der Gesetzgeber hat eine Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes beschlossen, welche rückwirkend in Kraft tritt und die Zuverdienstgrenze für Studierende von € 10.000,00 auf € 15.000,00 anhebt.
Schreibt man eine offene Stelle aus, so wählt man aus den eingegangenen Bewerbungen oft jene Bewerber aus, deren Qualifikationen und Berufserfahrungen am besten auf die ausgeschriebene Stelle passen.