Steuer-Tipps Oktober 2020
Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus treffen viele Kleinst- und Ein-Personen-Unternehmer (EPU) wirtschaftlich besonders hart.
Die derzeit für die Kündigung von Arbeitsverhältnissen von Arbeitern geltenden Regelungen sind oft wenig übersichtlich.
Auch wenn man bei geringem Einkommen gar keine Einkommensteuer bezahlt hat, ist in bestimmten Fällen eine Steuergutschrift im Zuge der Veranlagung möglich – dies wird als Negativsteuer bzw. SV-Rückerstattung bezeichnet.
Anzeigepflicht besteht für Schenkungen und Zweckzuwendungen unter Lebenden, wenn im Zeitpunkt des Erwerbes mindestens ein Beteiligter einen Wohnsitz, den gewöhnlichen Aufenthalt, den Sitz oder die Geschäftsleitung im Inland hatte.
Der Bundesminister für Finanzen hat die Gastgewerbepauschalierungsverordnung geändert.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat zur zweiten Phase des Fixkostenzuschusses eine umfangreiche Förderrichtlinie veröffentlicht, deren wesentliche Eckpunkte wir für Sie zusammengefasst haben.
Wie bereits berichtet, werden mit der COVID-19-Investitionsprämie unter bestimmten Voraussetzungen aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen befristet bis 28.2.2021 gefördert.
Leiden Sie auch an ständigem Zeitdruck und Arbeitsüberlastung? Delegieren Sie doch Ihre Aufgaben an Ihre Mitarbeiter.