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Steuer-Tipps November 2020

ASVG-Sozialversicherungswerte für 2021 (voraussichtlich)

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.

Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.

Sie beträgt für das Jahr 2021: 1,033.

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

ASVG-Werte (voraussichtlich)

Geringfügigkeitsgrenze
monatlich

Grenzwert für pauschalierte
Dienstgeberabgabe


€ 475,86


€ 713,79

Höchstbeitragsgrundlage
täglich
monatlich
jährlich für Sonderzahlungen


€ 185,00
€ 5.550,00
€ 11.100,00

Höchstbeitragsgrundlage
monatlich für freie Dienstnehmer
ohne Sonderzahlung

 


€ 6.475,00

Die Auflösungsabgabe entfällt ab 2020.

 

   
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