Steuer-Tipps Juni 2021
Die Arbeit im Homeoffice ist in vielen Unternehmen inzwischen zur Normalität geworden. Der Gesetzgeber hat nunmehr auch arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen im Zusammenhang mit dem Homeoffice geschaffen, deren Eckpunkte wir für Sie zusammengefasst haben.
Die inzwischen in nationales Recht umgesetzte E-Commerce-Richtlinie sieht unter anderem eine Neuregelung des Versandhandels über Online-Plattformen in der Umsatzsteuer vor.
Überwiegend COVID-19-bedingte Abgabenrückstände können in angemessenen Raten in zwei Phasen über die Dauer von längstens 36 Monaten entrichtet werden.
Ab 01.07.2021 kann ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte steuerfrei zur Verfügung stellen oder die entsprechenden Kosten steuerfrei ersetzen.
Österreichische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich unter bestimmten Voraussetzungen auch Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind, erstatten lassen.
Brainstorming ist eine bewährte Methode, um möglichst viele Lösungsansätze für ein Problem zusammenzutragen.
Neben der Aufstockung des Budgets hat der Nationalrat kürzlich auch Änderungen für die Investitionsprämie beschlossen, die auch in der Förderrichtlinie umgesetzt wurden.
Aktuell (Stand 15.6.2021) wird erwogen, das für 1.7.2021 vorgesehene Inkrafttreten der neu geregelten Kündigungsfristen und –termine für Arbeiter nochmals zu verschieben.
Neben der Verlängerung des Betrachtungszeitraumes bis Dezember 2021 hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) zuletzt eine in mehreren Punkten überarbeitete Fassung seiner FAQ zum Verlustersatz veröffentlicht.
Die vierte Phase der Corona-Kurzarbeit läuft mit 30.6.2021 aus. Durch die inzwischen beschlossene fünfte Phase wird die Corona-Kurzarbeit nun in adaptierter Form über den 1.7.2021 hinaus fortgeführt.
Der Stichtag für das Inkrafttreten der neuen Kündigungsfristen und –termine für Arbeiter wird ein weiteres Mal verschoben.