Steuer-Tipps Februar 2023
Die Arbeitnehmerveranlagung für 2022 kann bereits beim Finanzamt eingereicht werden.
Personen, welche gemäß den Statuten zur Vertretung eines Vereins berufen sind, unterliegen der Haftung für Abgabenschulden nach § 9 BAO.
Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen, die Sportvereine an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer gewähren, sind ab 2023 in Höhe von bis zu € 120,00 pro Einsatztag, höchstens aber € 720,00 pro Kalendermonat der Tätigkeit von Einkommensteuer und Sozialversicherung befreit.
Unternehmer müssen die Jahreslohnzettel ihrer Dienstnehmer aus dem Jahr 2022 in elektronischer Form bis Ende Februar 2023 an das Finanzamt melden.
Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird.
Neuerliche Zinserhöhung bei der Finanz
Aufgrund einer weiteren Zinssatzerhöhung der EZB gilt mit Wirksamkeit ab 21.12.2022 ein Zinssatz von 3,88%.
Bei Unternehmensverkäufen und Übernahmen stellt sich automatisch die Frage nach dem Wert Ihres Unternehmens.