Steuer-Tipps Dezember 2020
Da in vielen Unternehmen im Jahr 2020 die Weihnachtsfeiern ausfallen, hat der Gesetzgeber mit dem COVID-19-Steuermaßnahmengesetz geregelt.
Neben den bereits bestehenden Förderprogrammen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen und zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit heimischer Unternehmen wurde nun auch ein Verlustersatz eingerichtet.
In einer neuen Verordnung wurde nun die Richtlinie des Dezember-Umsatzersatzes veröffentlicht.
Ergänzend zu unseren Steuertipps zum Jahresende aus der Novemberausgabe wollen wir noch auf folgendes hinweisen.
Das Finanzministerium hat auf seiner Website erste Informationen zum Umsatzersatz ab 7.12. veröffentlicht.
Für Unternehmer brachte das Jahr 2020 weitere steuerliche Begünstigungen für Elektroautos.
Kleinunternehmer im Sinne der gewerblichen Sozialversicherung ist im Jahr 2020 ein Unternehmer (Einzelunternehmer mit Gewerbeberechtigung oder FSVG-versicherter Arzt) mit unterschiedlichen Kriterien.
Hier eine Übersicht.
Die Arbeitsleistung im Homeoffice erfordert in erster Linie einen geeigneten Internetanschluss.
Für die Zinsersparnis eines unverzinslichen Gehaltsvorschusses oder Arbeitgeberdarlehens ist laut aktuellem Erlass des BMF auch in 2021 (wie in 2020) ein Sachbezug in Höhe von 0,5 % p.a. des aushaftenden Kapitals anzusetzen.
Wie in unserer News-Ausgabe vom Oktober 2020 berichtet, sollen die Kündigungsfristen von Arbeitern und freien Dienstnehmern an jene der Angestellten angeglichen werden.
Für die Zinsersparnis eines unverzinslichen Gehaltsvorschusses oder Arbeitgeberdarlehens ist laut aktuellem Erlass des BMF auch in 2021 (wie in 2020) ein Sachbezug in Höhe von 0,5 % p.a. des aushaftenden Kapitals anzusetzen.
Wie bereits berichtet wurden auf Grund der COVID-19 Krise bestimmte Zulagen und Bonuszahlungen steuerlich begünstigt.