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Steuer-Tipps November 2019

ASVG-Werte 2020 (voraussichtlich)

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.

Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr, mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl, neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2020: 1,031.

ASVG-Werte (voraussichtlich)

Geringfügigkeitsgrenze
monatlich

Grenzwert für pauschalierte
Dienstgeberabgabe


€ 460,66


€ 690,99

Höchstbeitragsgrundlage
täglich
monatlich
jährlich für Sonderzahlungen


€ 179,00
€ 5.370,00
€ 10.740,00

Höchstbeitragsgrundlage
monatlich für freie Dienstnehmer
ohne Sonderzahlung


€ 6.265,00

Die Auflösungsabgabe entfällt ab 2020.

 

   
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