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Steuer-Tipps November 2017

ASVG-Sozialversicherungswerte für 2018 (voraussichtlich)

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.

Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.

Sie beträgt für das Jahr 2018: 1.029.

ASVG

 

Geringfügigkeitsgrenze
monatlich

Grenzwert für pauschalierte
Dienstgeberabgabe


€ 438,05


€ 657,08

Höchstbeitragsgrundlage
täglich
monatlich
jährlich für Sonderzahlungen


€ 171,00
€ 5.130,00
€ 10.260,00

Höchstbeitragsgrundlage
monatlich für freie Dienstnehmer
ohne Sonderzahlung

 

€ 5.985,00

   
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