Beratung für Künstler & Galerien
Unsere Beratungsschwerpunkte:
- Internationale Besteuerung: Berücksichtigung zwischenstaatlicher Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung.
- Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten für international tätige Künstler und den grenzüberschreitenden An- und Verkauf von Kunstwerken durch Galerien.
- Umsatzsteuerliche Differenzbesteuerung für Galerien bei Verkauf von Kunstwerken, die von Privatpersonen angekauft wurden.
- Sozialversicherung: Klärung von Fragen bei grenzüberschreitender Tätigkeit, sowie Besonderheiten für Galerien bei der Beschäftigung von Künstlern.
- Gewinnrücktrag für Künstler: Verteilung von Einkünften über mehrere Jahre zur Minderung der Steuerlast.
Gewinnrücktrag:
Oft entstehen Einkünfte erst bei Fertigstellung oder Verkauf eines Kunstwerks – nach jahrelanger Arbeit. Dadurch fallen im Jahr der Fertigstellung hohe Gewinne an, während die Vorjahre vergleichsweise schwach ausfallen.
Das Steuerrecht ermöglicht selbständigen Künstlern und Schriftstellern, diese Gewinne auf die beiden vorangegangenen Jahre zu verteilen. So können Sie erhebliche Steuervorteile erzielen.
Nach ständiger Rechtsprechung steht diese Begünstigung allen Künstlern offen, deren Tätigkeit eine persönliche und eigenschöpferische Leistung darstellt, die über das rein Handwerkliche hinausgeht. Eine abgeschlossene künstlerische Hochschulausbildung gilt dabei in der Regel als Nachweis künstlerischer Begabung.
Übrigens: Auch Künstler aus dem Ausland, die in Österreich beschränkt steuerpflichtig sind, können von dieser Möglichkeit profitieren.