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© by Claudia Reschny-Birox
NEWS - Oktober 2011:

Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für 2012

Werden Unterhaltsleistungen für ein nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen zugehöriges Kind gezahlt, kann ein Unterhaltsabsetzbetrag geltend gemacht werden. Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und die Regelbedarfssätze nicht unterschritten wurden.

Altersgruppe

Euro

  0 - 3 Jahre

186,00

  3 - 6 Jahre

238,00

  6 - 10 Jahre

306,00

10 - 15 Jahre

351,00

15 - 19 Jahre

412,00

19 - 28 Jahre

517,00


 
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