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© by Claudia Reschny-Birox
NEWS - Dezember 2010:

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Jahr 2011

Wer den gesetzlichen Unterhalt für ein Kind leistet, das nicht seinem Haushalt angehört, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Unterhaltsabsetzbetrag steuerlich geltend machen. Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und die Regelbedarfsätze nicht unterschritten wurden.
Diese betragen für das Kalenderjahr 2011:

Altersgruppe

Euro

  0 –   3 Jahre

180,00

  3 –   6 Jahre

230,00

  6 – 10 Jahre

296,00

10 – 15 Jahre

340,00

15 – 19 Jahre

399,00

19 – 28 Jahre

501,00


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