
Änderungen von Verordnungen des Umsatzsteuergesetzes
Unternehmer mit Umsätzen von mehr als € 100.000,00 müssen Umsatzsteuervoranmeldungen elektronisch an die Finanz melden. Ab 2011 soll diese Umsatzgrenze auf € 30.000,00 gesenkt werden.
- Vermietet ein Unternehmer bewegliche körperliche Gegenstände an einen Leistungsempfänger im Drittland, so ist diese Leistung grundsätzlich im Drittland steuerbar. Werden diese Gegenstände vom drittländischen Leistungsempfänger aber im Inland genutzt, soll der Leistungsort künftig vom Drittland in das Inland verlagert werden.
- Bei Sportwetten und Glücksspielen soll sich der Leistungsort vom Drittland ins Inland verlagern, wenn dem nichtunternehmerischen Kunden im Inland die Möglichkeit geboten wird, an solchen Wetten oder Glücksspielen teilzunehmen.
Diese neuen Regelungen sollen für Umsätze gelten, die nach dem 30.6.2010 ausgeführt werden.
Fahrzeuge, die in die EU geliefert werden, müssen künftig auch in der Genehmigungsdatenbank gesperrt werden.
Damit wird gewährleistet, dass das Fahrzeug im Inland nicht zum Verkehr zugelassen werden kann.