NEWS - August 2009: Betreuung behinderter Kinder
Wie berichtet wurden durch die Steuerreform 2009 bestimmte Kosten für die Kinderbetreuung für Kinder bis zehn Jahre als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar. Diese Bestimmung soll nun erweitert werden: Kinderbetreuungskosten sollen für Kinder ab einer Behinderung von 50% bis zum 16. Lebensjahr steuerlich absetzbar sein.
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Sponsoring
Freiwillige Zuwendungen wie Sponsorzahlungen sind grundsätzlich nicht steuerlich abzugsfähig. Sponsorzahlungen eines Unternehmers sind aber dann Betriebsausgaben, wenn sie nahezu ausschließlich auf wirtschaftlicher Grundlage beruhen und als eine angemessene Gegenleistung für die vom Gesponserten übernommene Verpflichtung zu Werbeleistungen angesehen werden können. Der Sponsortätigkeit muss eine breite öffentliche Werbewirkung zukommen.
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