Normale und vorzeitige Abschreibung
Investitionsgüter, die dem Betrieb für eine längere Zeit dienen sollen und der Abnutzung unterliegen (so genannte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens), können grundsätzlich nicht zur Gänze im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Vielmehr werden die Anschaffungskosten des Wirtschaftsgutes über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt als Aufwand berücksichtigt (= Absetzung für Abnutzung = AfA).
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Grunderwerbsteuer bei vereinbarten Leistungen
Die Grunderwerbsteuer umfasst den Erwerb von inländischen Grundstücken. Haupttatbestand sind dabei Kaufverträge und andere Rechtsgeschäfte, die den Anspruch auf Übereignung begründen wie z.B. Übergabeverträge.
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Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge
Wie berichtet haften Bauunternehmer, die Subunternehmer beschäftigen in Zukunft für Sozialversicherungsbeiträge ihrer Subunternehmer. Das Gesetz wird voraussichtlich nicht vor 1.9.2009 in Kraft treten. Die Eintragung in die HFU-Gesamtliste für Auftragnehmer zwecks Entfall der Haftung für den Auftraggeber ist bereits jetzt schon möglich.
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Liebhaberei
Steuerliche Liebhaberei ist eine Tätigkeit, welcher abgesprochen wird, dass sie auf Dauer ein positives Ergebnis erzielt.
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