Das Umsatzsteuergesetz legt fest, welche Merkmale Rechnungen zumindest haben müssen:
Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
Name und Anschrift des Abnehmers/Empfängers. Die UID-Nummer des Abnehmers/Empfängers ist zusätzlich anzugeben, wenn der Rechnungsbetrag inkl. USt € 10.000,00 übersteigt und der leistende Unternehmer Wohnsitz (Sitz), gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte im Inland hat
Menge, handelsübliche Bezeichnung
Tag der Lieferung oder Leistungszeitraum
Entgelt für die Lieferung oder Leistung und der anzuwendende Steuersatz bzw. Hinweis auf eine allfällige Steuerbefreiung
Steuerbetrag, der auf das Entgelt entfällt
Ausstellungsdatum der Rechnung (zusätzlich zum Lieferdatum)
Fortlaufende, einmalig vergebene Rechnungsnummer
UID-Nummer des Rechnungsausstellers
Bei Kleinbetragsrechnungen (bis € 150,00) reichen folgende Angaben:
Name, Anschrift des leistenden Unternehmers
Menge, handelsübliche Bezeichnung
Tag der Lieferung oder Leistungszeitraum
Bruttoentgelt für die Lieferung oder Leistung
Steuersatz
Ausstellungsdatum
Bei Rechnungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet (Reverse Charge), sind ergänzend noch die UID-Nummer des Leistungsempfängers und ein Hinweis: „Der Leistungsempfänger ist Steuerschuldner“ anzugeben. Reverse Charge Rechnungen haben keinen gesonderten Steuerausweis.
Fehlen Merkmale einer Rechnung, kann der Vorsteuerabzug beim Rechnungsempfänger verloren gehen.