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© by Claudia Reschny-Birox
NEWS - September 2008:

Aktuelle Zinssätze des Finanzamtes

Der Zinssatz liegt für Stundungszinsen 4,5% über dem Basiszinssatz, für Aussetzungszinsen und Anspruchszinsen 2% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz. Aufgrund der Beschlüsse des Rates der Europäischen Zentralbank stieg in Österreich der Basiszinssatz mit Wirkung ab 9.7.2008 auf 3,7% (bisher 3,19%).

Aktuell daher seit 9.7.2008

Stundungszinsen 8,2%

Aussetzungs- und Anspruchszinsen

5,7%

Aussetzungszinsen werden von der Finanz für die Aussetzung der Einhebung von der Steuer für den Zeitraum der „offenen“ Berufung verlangt, wenn die Berufung nicht erfolgreich war.

Stundungszinsen sind Zinsen, die an die Finanz für Zahlungserleichterungen bezahlt werden.

Steuerpflichtige, deren Einkommen- oder Körperschaftsteuererklärungen für 2007 per 1.10.2008 noch nicht bescheidmäßig veranlagt sind, werden für die Steuernachzahlungen mit Anspruchszinsen belastet. Durch entsprechende zeitliche Festlegung von Anzahlungen kann dies vermieden werden.

 


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