
Kilometergeld und Pendlerpauschale
Erhöhung ab 1.7.2008

* gerundet aufgrund Reisekostenerlass
Wird das Kilometergeld abgesetzt, sind damit sämtliche Aufwendungen (auch Maut und Parkgebühren) abgegolten. Nur Schäden aufgrund höherer Gewalt (z. B. Unfallkosten) können gegebenenfalls zusätzlich zum Kilometergeld geltend gemacht werden.
kleines Pendlerpauschale

großes Pendlerpauschale

Die Kosten der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Arbeitsweg) sind grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag (€ 291,00 p.a.) abgegolten, der allen aktiven Arbeitnehmern unabhängig von den tatsächlichen Kosten zusteht. Ein (zusätzliches) Pendlerpauschale ist in Form von Werbungskosten vorgesehen:
Kleines Pendlerpauschale: Benützung von Massenverkehrsmitteln ist zumutbar.
Großes Pendlerpauschale: keine Zumutbarkeit der Benutzung von Massenverkehrsmitteln.