
EURO 2008
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) hat hinsichtlich der im Juni stattfindenden Fußball-EM mit der Verordnung vom 28.4.2008 zusätzliche zeitlich befristete Ausnahmen vom aufgrund des Arbeitsruhegesetzes (ARG) geltenden Verbotes der Feiertags- und Wochenendarbeit geschaffen.
- Wäschereien für den Gesundheitsdienst, sofern in Krankenanstalten in den Spielstädten oder deren Umgebung ein entsprechender Bedarf besteht (Ausnahme für den Zeitraum 7.6. 6.7.2008),
- die Bereitstellung und Zulieferung von Lebensmitteln zu den Veranstaltungsorten, die Reinigung von Denkmälern in den Spielstädten, Be- und Nachfüllen von Bankomaten und Geldwechselautomaten in den Spielstädten (Ausnahme für den Zeitraum 7.6. 29.6.2008) sowie
- alle Bauarbeiten, die im Zusammenhang mit der EURO 2008 im öffentlichen Interesse notwendig sind (Ausnahme für den Zeitraum 29.4. 29.6.2008).
Spielstädte sind Wien, Salzburg, Klagenfurt und Innsbruck.
Als Veranstaltungsorte gelten laut Verordnung neben den Stadien auch Public-Viewing-Bereiche.
Public Viewings sind öffentliche Vorführungen von Spielen der EURO 2008 auf einem Bildschirm oder einer Großleinwand, sofern dafür eine UEFA-Lizenz notwendig ist. Die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer ist auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu beschränken.