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© by Claudia Reschny-Birox
NEWS - April 2008:

Sozialversicherungsrecht:
Neue Selbstständigenvorsorge

Analog zur Regelung der Abfertigung Neu für Arbeitnehmer ist seit 1.1.2008 auch für Selbstständige die Möglichkeit einer abfertigungsähnlichen betrieblichen Vorsorge geschaffen worden.

Die Beiträge (1,53 % der Beitragsgrundlage für die Pensionsversicherung) werden über die Sozialversicherungsanstalt eingehoben und bei einer Mitarbeitervorsorgekasse angelegt, die der Selbstständige selbst wählen kann (derzeit sind neun am Markt). Für die Veranlagung besteht eine Kapitalgarantie, jedoch keine Zinsgarantie.

Verfügung über die Beiträge

  • bei Pensionsantritt
  • bei Tod (Auszahlung an Ehepartner und Kinder zu gleichen Teilen; gibt es diese nicht, geht das Kapital in die Verlassenschaft)
  • bei Beendigung der selbstständigen Tätigkeit (und mindestens 3-jähriger Beitragszahlungen). Bei einem Wechsel zwischen einer selbstständigen und unselbstständigen Tätigkeit können die bisher erworbenen Ansprüche übertragen werden.

Auszahlungsmodus

  • Einmalbetrag
  • monatlich Rente (Übertragung an eine Pensionskasse oder Pensionszusatzversicherung)
  • Übertragung an eine neue Vorsorgekasse bei Wechsel in eine unselbstständige Tätigkeit

Steuerliche Begünstigungen

Die Auszahlung des Kapitals als Einmalbetrag unterliegt dem begünstigten fixen Steuersatz von 6 %, die Auszahlung als Rente (Pensionskasse oder Pensionszusatzversicherung) ist überhaupt steuerfrei. Die Beiträge sind in voller Höhe Betriebsausgaben (senken die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer).

Die Veranlagung in der Vorsorgekasse ist steuerfrei, die veranlagten Beträge sind von der Kapitalertragsteuer befreit.

 


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