NEWS - März 2008:

Das Auto das Liebkind vieler Österreicher ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken, zum Leidwesen vieler aber auch aus dem Steuerrecht nicht. Der folgende Beitrag soll Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Regelungen geben: der erste Teil beschäftigt sich mit umsatzsteuerlichen Fragen, der zweite Teil mit ertragsteuerlichen Fragen.
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Teilzeitbeschäftigten gebührt seit 1.1.2008 ein Zuschlag von 25 % für Mehrarbeit. Sind beispielsweise 20 Stunden im Dienstvertrag vereinbart, könnten Mehrstunden damit teurer werden.
Nachfolgend zeigen wir Möglichkeiten auf, mit denen sich ein Zuschlag verhindern lässt.
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Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für seine Mitarbeiter Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen. Seit Jänner 2008 sind die Sanktionen bei Verletzung dieser Vorschrift deutlich verschärft worden.
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Trotz des Auslaufens des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland im Bereich der Erbschaftssteuer müssen österreichische Erblasser und Erben nicht befürchten, dass zwischen 1. Jänner und 31. Juli 2008 Verlassenschaften sowohl der deutschen als auch der österreichischen Erbschaftssteuer unterliegen.
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Gewerbetreibende, die ihre selbstständige Tätigkeit nur in sehr eingeschränktem Umfang ausüben, können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Pensions- (Wert 2008: 15,75 %) und Krankenversicherung (Wert 2008: 7,65 %) befreien lassen.
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