
Neue Kennzahlen in der Umsatzsteuervoranmeldung ab
Jänner 2008
Für Voranmeldungszeiträume ab 1/2008 wurde das Formular U 30 um die Kennzahlen 027 (KFZ) und 028 (Gebäude) erweitert.
Abziehbare Vorsteuern im Zusammenhang mit KFZ und Gebäuden, die in den Kennzahlen 060 und/oder 065 enthalten sind, sind zusätzlich in diesen neuen Kennzahlen 027 (KFZ) bzw. 028 (Gebäude) einzutragen.
In der KZ 027 sind Vorsteuern betreffend Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von KFZ (PKW und LKW laut Einheitskontenrahmen EKR 063 und 064) sowie Vorsteuern aus laufenden Aufwendungen von KFZ (EKR 732-733 und 744-747) anzugeben.
In der KZ 028 sind Vorsteuern betreffend Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Gebäuden (Geschäfts- und Wohngebäude laut EKR 030-037) einschließlich diesbezüglich geleisteter Anzahlungen (EKR 070) und in Bau befindlicher Gebäude (EKR 071) einzutragen.
Diese Angaben sind unabhängig davon zu machen, ob der Unternehmer den österreichischen Einheitskontenrahmen verwendet.