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© by Claudia Reschny-Birox
NEWS - Februar 2008:

Freie Dienstnehmer:
Erhöhung der Sozialabgaben ab 2008

Nochmals möchten wir Sie darauf hinweisen, dass für freie Dienstnehmer ab 2008 wesentlich mehr Sozialabgaben zu leisten sind.
Im Bereich des Steuerrechts besteht jedoch weiterhin noch keine Kommunalsteuer-, DB- und DZ-Pflicht.

Freie Dienstnehmer werden ab 1.1.2008 verpflichtend in das System

  • der Arbeitslosenversicherung (=ALV) (je 3 % vom Bruttogehalt zahlen Dienstnehmer und -geber),
  • der Insolvenzentgeltsicherung (Dienstgeber zahlt 0,55 %) und in
  • die Mitarbeitervorsorge-Kasse (Dienstgeber zahlt 1,53 %) aufgenommen und werden
  • Mitglied der Arbeiterkammer (Dienstnehmer zahlt 0,50 %).

Fett gedruckte Ziffern geben veränderte Werte gegenüber dem Vorjahr wieder. Klammerangabe: Vorjahreswert.

1) DNA: Dienstnehmeranteil
2) DGA: Dienstgeberanteil
 

 


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