
Freie Dienstnehmer:
Erhöhung der Sozialabgaben ab 2008
Freie Dienstnehmer werden ab 1.1.2008 verpflichtend in das System
- der Arbeitslosenversicherung (=ALV) (je 3 % vom Bruttogehalt zahlen Dienstnehmer und -geber),
- der Insolvenzentgeltsicherung (Dienstgeber zahlt 0,55 %) und in
- die Mitarbeitervorsorge-Kasse (Dienstgeber zahlt 1,53 %) aufgenommen und werden
- Mitglied der Arbeiterkammer (Dienstnehmer zahlt 0,50 %).
Fett gedruckte Ziffern geben veränderte Werte gegenüber dem Vorjahr wieder. Klammerangabe: Vorjahreswert.

1) DNA: Dienstnehmeranteil
2) DGA: Dienstgeberanteil