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© by Claudia Reschny-Birox
NEWS - November 2007:

Familienbeihilfe: Erhöhung der Zuverdienstgrenze und der Geschwisterstaffelung ab 2008

Ab Beginn 2008 gibt es zwei wichtige Änderungen bei der Familienbeihilfe: Zum einen wird die Zuverdienstgrenze für volljährige Kinder von derzeit € 8.725,00 auf € 9.000,00 geändert, zum anderen wird die Familienbeihilfe ab dem zweiten Kind erhöht.

Erhöhung der Zuverdienstgrenze

Ein Kind, für das grundsätzlich Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, darf ab dem 18. Geburtstag folgenden Kalenderjahr ab 2008 maximal € 9.000,00 (bis 2007: maximal € 8.725,00) an zu versteuerndem Einkommen pro Kalenderjahr dazuverdienen. Bei einem höheren Einkommen entfällt der Familienbeihilfenanspruch für das gesamte Kalenderjahr. Nicht in die Zuverdienstgrenze von € 9.000,00 (Bruttogehalt abzüglich der Sozialversicherungsabgaben, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, Freibeträge) einzurechnen sind einkommensteuerfreie Bezüge (z. B. Fahrtkostenvergütungen, Kilometergelder, Tages- und Nächtigungsgelder), Lehrlingsentschädigungen, Waisenpensionen und Waisenversorgungsgenüsse, sowie ein Einkommen des Kindes bei einem Familienbeihilfenanspruch in den drei Monaten nach Abschluss einer Berufsausbildung. Die Zuverdienstgrenze ist eine Jahressumme d. h., es kann gleichmäßig/ungleichmäßig, regelmäßig/unregelmäßig verdient werden. Es gilt nur der Verdienst innerhalb der Beihilfen-Anspruchsperiode, alles vorher oder nachher hat für die Beihilfe keine Bedeutung.

Erhöhung der Geschwisterstaffelung
Familienbeihilfe monatlich (Werte ab 1.1.2008)

Fett gedruckte Ziffern geben veränderte Werte gegenüber dem Vorjahr wieder.

Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag des 4. Kindes um je € 50,00.


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