
Was ist die Lieferschwelle?
Die Lieferschwelle findet bei Lieferungen an Schwellenerwerber in den Mitgliedsstaaten ihre Anwendung.
Bei Lieferungen an folgende Schwellenerwerber
- private Abnehmer,
- Unternehmer, die nur unecht steuerbefreite Umsätze ausführen,
- pauschalierte Landwirte,
- juristische Personen, die nicht Unternehmer sind (z. B. Gemeinden), bzw. nicht für ihr Unternehmen tätig werden,
hat der Unternehmer bis zur Lieferschwelle die Lieferung der österreichischen Umsatzsteuer zu unterwerfen.
Der österreichische Unternehmer erkennt diese Abnehmer daran, dass sie keine UID-Nummer besitzen.
Die Lieferschwelle gilt für alle Lieferungen pro EU-Mitgliedsstaat (z. B. alle Lieferungen nach Deutschland werden zusammengezählt, die Lieferschwelle in Deutschland, die € 100.000,00 beträgt, ist entscheidend).
Wird die Lieferschwelle im jeweiligen EU-Mitgliedsstaat überschritten, ist der österreichische Unternehmer im jeweiligen EU-Mitgliedsstaat umsatzsteuerpflichtig. Wird zum Beispiel die Lieferschwelle in Deutschland überschritten, so hat der Unternehmer in Deutschland die deutsche Umsatzsteuer abzuführen und eine entsprechende Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben.