1010 Wien, Krugerstraße 8, Top 9-11      Tel: 01 440 88 97–0      Fax: 01 440 88 97–88      email: office@reschny.at
NEWS
PHILOSOPHIE
DAS TEAM
FOKUS
> Kapitalanlage
> Für Ärzte
> Für Kollegen
LEISTUNGEN
ONLINE-RECHNER
SEMINARE
LINKS
KONTAKT
IMPRESSUM
© by Claudia Reschny-Birox
NEWS - August 2007:

Auch die Schenkungssteuer ist verfassungswidrig

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) führte – wie schon bei der Erbschaftssteuer – in seinem Erkenntnis aus, dass die Steuer auf Basis der unsachlichen Einheitswerte erhoben wird.

Bis zum 31.7.2008 gilt – sofern der Gesetzgeber nicht vorher gesetzliche Änderungen durchführt – die derzeit bestehende Rechtslage zur Schenkungssteuer.

Trifft der Gesetzgeber bis zum 31.7.2008 keine Maßnahmen zur Reparatur der Schenkungssteuer, gibt es ab diesem Zeitpunkt keine Schenkungssteuer-Pflicht mehr.

Inwieweit die Schenkungssteuer aufrechterhalten bleiben soll, ist momentan Gegenstand der politischen Meinungsbildung. Das Finanzminsterium jedenfalls sieht folgende Problematiken bei Wegfall der Schenkungssteuer: Einerseits stellt das Nicht-dokumentieren von Schenkungsvorgängen bei Betriebsprüfungen ein Problem dar, da jede sich nicht ausgehende Vermögensrechnung mit einer Schenkung erklärt werden könnte. Andererseits kann es zwischenstaatliche Probleme geben. Vor allem Liechtenstein ist jenes Land, in das große Vermögensabflüsse hingehen könnten, da es dort so gut wie keine Ertragsbesteuerung und nur eine geringe Vermögensbesteuerung gibt.

Immobilien-Schenkungen
Ferner wies der VfGH darauf hin, dass bei einem allgemeinen Auslaufen der Schenkungssteuer die steuerliche Sonderbelastung einer Liegenschaftsübertragung mit einer Grunderwerbsteuer verfassungrechtlich bedenklich sein könnte.

 


Webdesign by berghWerk