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© by Claudia Reschny-Birox
NEWS - Juli 2007:

Abermalige Verlängerung der „Blum-Prämie“ für Lehr-lingseinstellungen bis 31.12.2007

(statt wie bisher geplant bis 28.6.2007)

Für jeden Lehrling, den ein Betrieb zwischen dem 1.9.2005 und dem 31.12.2007 zusätzlich einstellt, bekommt er im ersten Lehrjahr € 400,00/Monat, im zweiten Lehrjahr € 200,00/Monat und im dritten Lehrjahr € 100,00/Monat an Förderung ausbezahlt. Eine Lehrstelle gilt dann als zusätzlich, wenn die Gesamtzahl der Lehrlinge vier Monate nach dem Lehrbeginn größer ist als die Gesamtzahl der Lehrlinge zum 31.12.2006. Dies bedeutet auch, dass andere Lehrlinge die zwischenzeitlich ausscheiden (z. B. wegen Lehrabschluss), nachbesetzt werden müssen.

Die geförderten Lehrlinge müssen zum Zeitpunkt der Beschäftigung beim AMS als lehrstellensuchend vorgemerkt sein – eine Vormerkung unmittelbar vor Beginn des Lehrverhältnisses reicht aus. Das bedeutet, dass die Unternehmer vor Aufnahme des Lehrlings mit dem AMS Kontakt aufnehmen müssen.

 
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