
Teilweise Rücknahme der Pensionsreform befristet bis 2010
Am 6.6.2007 wurde vom Nationalrat im Rahmen der 67. ASVG-Novelle unter anderem die Pensionsreform 2005 teilweise und befristet bis 2010 zurückgenommen.
Die „Hacklerregelung“, für die nunmehr der Begriff „Pension für Langzeitversicherte“ eingeführt wurde, wird zumindest bis 2010 verlängert.
Bis dahin können damit Frauen mit 55 und Männer mit 60 Jahren ohne Abschläge in Pension gehen, wenn sie 40 bzw. 45 Jahre Pensionsbeiträge bezahlt haben.
Eine teilweise Rücknahme gibt es auch bei der regulären Frühpension. Mit dieser „Korridorpension“ können Arbeitnehmer nach 37,5 Beitragsjahren ab dem Alter von 62 in den Ruhestand treten sie müssen also nicht bis 65 arbeiten, müssen dafür aber Abschläge in Kauf nehmen. Diese werden durch die jetzige Novelle von 4,2 auf 2,1% pro Jahr des vorzeitigen Pensionsantritts halbiert.
Bei pflegenden Angehörigen, die sich selbst pensionsversichern, werden ab der Pflegestufe IV der Dienstnehmeranteil zu 50% und ab der Pflegestufe V der Dienstnehmer- und der Dienstgeberanteil zur Gänze vom Bund übernommen werden.