NEWS - Juli 2007: Ab 1.1.2008: Mitarbeiteranmeldung bei der Sozialver-sicherung vor Dienstantritt Nach langer Ankündigung und dem Pilotprojekt im Burgenland ist es ab 1.1.2008 soweit: Mitarbeiter müssen noch vor Aufnahme der Tätigkeit auch bei nur fallweiser Beschäftigung bei der Sozialversicherung angemeldet werden. Die Sieben-Tage-Frist ist damit obsolet geworden.
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