
Zusatzversicherung
Anders als Dienstnehmer, die im Erkrankungsfall ihr Entgelt weitergezahlt bekommen, erhalten Selbstständige für einen krankheitsbedingten Einkommensentfall noch immer keinen Ersatz. Das gewerbliche Sozialversicherungsgesetz bietet für solche Fälle eine freiwillige Zusatzversicherung an, die ab 1.4.2007 attraktiver ist.
Eine Zusatzversicherung können alle aktiven Erwerbstätigen bis zum 60. Lebensjahr abschließen, die in der gewerblichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Die Kosten betragen statt 4,25 % seit 1. April nur noch 2,5 % der Beitragsgrundlage. Auch bei einem schlechten Gesundheitszustand und damit verbundenem höheren Erkrankungsrisiko erhöht sich die Prämie nicht.
Als Leistungen der Zusatzversicherung erhält man Krankengeld (bei Arbeitsunfähigkeit infolge Erkrankung) und Taggeld (bei Spitalaufenthalt). Diese können erstmals nach sechs Monaten Versicherungsdauer gezahlt werden; bei einem Arbeitsunfall wird von dieser so genannten Wartezeit abgesehen.
Krankengeld gebührt ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit und wird für höchstens 26 Wochen gezahlt. Ausgangsbasis für die Berechnung des Krankengeldes ist die individuelle „tägliche“ Beitragsgrundlage. Davon gebühren während des Krankenstandes zu Hause 60 % als Krankengeld bzw. bei Spitalpflege 80 % als Taggeld.
Die Erkrankung muss der zuständigen Landesstelle innerhalb von 7 Tagen gemeldet werden, eine ärztliche Bestätigung ist erforderlich.