
Umsatzsteuer bei vorsteuerabzugsberechtigten Dienstfahrzeugen kalkulieren
Wenn Sie einem Dienstnehmer das vorsteuerabzugsberechtigte Fahrzeug auch zur Privatnutzung überlassen, sollten Sie die Umsatzsteuer (USt) nicht vergessen.
Bei der Überlassung des Firmenfahrzeuges an den Arbeitnehmer für Privatfahrten kommt es zu einem Leistungsaustausch, der Voraussetzung für die Umsatzbesteuerung ist. Der Arbeitnehmer stellt dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft zur Verfügung, dafür bekommt er den Firmen-Pkw als (teilweises) Entgelt.
Als Bemessungsgrundlage sind die 1,5 % der Anschaffungskosten des Pkw/Monat laut der Sachbezugs-Verordnung heranzuziehen. Daraus ist die USt herauszurechnen.
Beispiel: Anschaffungskosten des Pkw betragen € 25.000,00 + 20 % USt aus dem Bruttopreis von € 30.000,00. Davon sind 1,5 % zu berechnen = € 450,00. Aus diesen € 450,00 sind nun 20 % USt herauszurechnen = € 75,00 USt/Monat.
Keine USt ist zu kalkulieren, wenn der Pkw zu keinem Vorsteuerabzug berechtigt hat.