
Feststellung des Sachbezugswertes bei Dienstwagen
Besteht für den Dienstnehmer die Möglichkeit, ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für Privatfahrten (dazu zählen auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) zu benützen, sind als Sachbezug folgende Werte anzusetzen:
grundsätzlich
1,5 % pro Monat der Anschaffungskosten (seit 2005 max. € 40.000,00 davor € 34.000,00) des Kfz.
jedoch
0,75 % pro Monat der Anschaffungskosten des Kfz, wenn Privatfahrten von max. 500 km/Monat mittels Fahrtenbuch nachgewiesen werden können.
Neu-Kfz
Tatsächliche Anschaffungskosten (inklusive Nova und Umsatzsteuer).
Gebraucht-Kfz
Neupreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung, bezogen auf das Modell ohne Sonderausstattung,
oder wahlweise
die nachgewiesenen seinerzeitigen tatsächlichen Anschaffungskosten des Erstbesitzes inklusive Sonderausstattungen und abzüglich allfälliger Rabatte.
Leasing-Kfz
Anschaffungskosten (inklusive Umsatzsteuer), die der Berechnung der Leasingrate zugrunde gelegt wurden.
Vorführ-Kfz
Wie Gebraucht-Kfz, jedoch vereinfachte Rückrechnung auf seinerzeitige Anschaffungskosten erlaubt, nämlich tatsächlicher Gebraucht-Kfz-Preis (inklusive Umsatzsteuer) + 20 % Zuschlag.
Vorsteuerabzugsberechtigtes Kfz
Prozentsätze und Bemessungsgrundlage wie oben und auch immer inklusive Umsatzsteuer.