NEWS - Jänner 2007:

Das Versenden der Fakturen auf elektronischem Weg bringt erhebliches Einsparungspotenzial. Aber nur eine ordnungsgemäß signierte elektronische Rechnung, die den gesetzlichen Vorschriften entspricht, berechtigt zum Vorsteuerabzug.
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Für Unternehmer tritt mit 1.1.2007 die Verpflichtung ein, Bareingänge und Barausgänge täglich einzeln aufzuzeichnen.
Mit Verordnung des Bundesministers für Finanzen werden jedoch in bestimmten Fällen vereinfachte Aufzeichnungen (Losungsermittlung durch Kassasturz) zugelassen.
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Besteht für den Dienstnehmer die Möglichkeit, ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für Privatfahrten (dazu zählen auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) zu benützen, sind als Sachbezug folgende Werte anzusetzen:
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Mit 1.1.2007 steigt die staatliche Förderprämie von 3 % (Wert 2006) auf 3,5 % der Einzahlung. Das sind also € 35,00 statt € 30,00 im Jahr für einen Vertrag, welcher den Fördergrenzen entspricht. Die Grenzen sind € 1.000,00 pro Jahr.
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Die richtig ausgestellte Rechnung ist unter anderem Voraussetzung für den Vorsteuerabzug durch den Leistungsempfänger.
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