
Faxrechnungen bleiben bis Ende 2007 zulässig
Vorsteuerabzugsberechtigte Rechnungen können mittels Fernkopierer (Telefax) bis zum Ende des Jahres 2007 übermittelt werden.
Ursprünglich sollten herkömmliche Faxrechnungen nur noch bis Ende 2005 zum Vorsteuerabzug berechtigen.
"Infolge der bei zahlreichen Unternehmern bestehenden Umstellungsschwierigkeiten" wurde diese Frist vom Bundesministerium für Finanzen nun abermals von zuvor 2006 auf 2007 verlängert.