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© by Claudia Reschny-Birox
NEWS - Dezember 2006:

Wegfall der Wertpapierdeckung von Abfertigungsrückstellungen

Aufgrund des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes vom 6.10.2006 wurde die Verpflichtung, Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen mittels Wertpapieren zu decken, als verfassungswidrig aufgehoben.

Die Aufhebung bewirkt, dass für alle Wirtschaftsjahre, deren Bilanzstichtag nach dem Tag der Aufhebung liegen, keine Wertpapierdeckung für die Abfertigungs- und Pensionsrückstellung erforderlich ist. Keine Wertpapierdeckung ist demnach erforderlich

  • für das Regelwirtschaftsjahr 2006 und
  • für solche abweichenden Wirtschaftsjahre 2005/2006, deren Bilanzstichtag nach dem Tag der Aufhebung liegt.

Eine verfassungskonforme Ausgestaltung der Wertpapierdeckung für die Pensionsrückstellung ist geplant. Wir empfehlen daher, die Wertpapiere zur Deckung von Pensionsrückstellungen vorläufig zu behalten.

Ab 2007 besteht für Einnahmen-Ausgaben-Rechner die Möglichkeit, einen Freibetrag für investierte Gewinne in Höhe von maximal 10 % des Gewinnes (ohne Veräußerungs- und Übergangsgewinne) in Anspruch zu nehmen.
Weitere Voraussetzung ist, dass im jeweiligen Jahr Investitionen in bestimmte körperliche Wirtschaftsgüter erfolgen oder Wertpapiere, die zur Deckung von Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen geeignete Wertpapiere sind, angeschafft werden. Die Investition in diese Wertpapiere bleibt möglich (trotz der Gesetzesaufhebung durch den Verfassungsgerichtshof).

 


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