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© by Claudia Reschny-Birox
NEWS - November 2006:

Verschärfte Aufzeichnungspflichten ab 2007

Formvorschriften für die Führung von Büchern und Aufzeichnungen werden ab dem nächsten Jahr verschärft. In Zukunft müssen Bareingänge und Barausgänge einzeln aufgezeichnet werden.

Damit sind bisher anerkannte Methoden der Ermittlung der Bareinnahmen nicht mehr zulässig. Darunter fallen

  • Der Kassasturz: Berechnung der Tageslosung durch Vergleich des Kasseninhalts am Tagesanfang und am Tagesende.
  • Der Standvergleich: Berechnung der Tageslosung durch Vergleich des Warenbestandes am Tagesanfang und am Tagesende.
  • Das EDV-Tagesjournal: Dieses zeigt die Tagessumme pro verkauftem Produkt an.

Weiters dürfen für die Aufzeichnung nur EDV-Systeme verwendet werden, bei denen nach einer nachträglichen Änderung der Aufzeichnungen der ursprüngliche Inhalt ersichtlich bleibt. Dies bedeutet das Aus für Excel-Aufzeichnungen.

Da aber auch der Gesetzgeber die Problematik der Umsetzung der verschärften Aufzeichnungspflichten in vielen Branchen erkannt hat, wurde dem Bundesminister für Finanzen im Verordnungsweg die Möglichkeit eingeräumt, Erleichterungen bei den Aufzeichnungen zu schaffen. Ob von dieser Ermächtigung noch heuer Gebrauch gemacht wird, bleibt abzuwarten!

 


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