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© by Claudia Reschny-Birox
NEWS - November 2006:

Freibetrag für investierte Gewinne in Wertpapiere

Einnahmen-Ausgaben-Rechner (E-A-R) haben ab 2007 die Möglichkeit, 10 % ihres Gewinnes, höchstens jedoch € 100.000, steuerfrei zu belassen. Voraussetzung dafür ist, dass dieser steuerfreie Betrag in begünstigte Wirtschaftsgüter investiert wird. Dazu zählen auch Wertpapiere, die zur Deckung einer Abfertigungs- oder Pensionsrückstellung geeignet sind.
Dabei ergibt sich eine interessante Rendite unter Beachtung der Steuerwirkung des Freibetrages für diese Wertpapiere.

Folgendes Beispiel soll die Zusammensetzung der lukrativen Rendite erläutern:

Ein E-A-R hat ein Einkommen von € 80.000,00. Damit trifft ihn eine Steuerprogression von 50 % (Grenzsteuersatz). Wenn er ab 2007 € 8.000,00 (= 10 % seines Gewinnes) in diese Wertpapiere investiert, bekommt er durch die Steuerersparnis € 4.000,00 „vom Fiskus zurück“. Das heißt, er setzt tatsächlich nur € 4.000,00 für den Wertpapierkauf ein.

Weiters erhält er für vier Jahre die Zinsen für € 8.000,00. Diese betragen momentan etwa 5 % p. a. Somit ergeben sich für den eingesetzten Betrag von € 4.000,00 10 % vor KESt, nach KESt-Abzug also etwa 7,5 % endbesteuert. Das bekommt der E-A-R vier Jahre lang. Es ergibt sich eine Rendite von 30 % (4 x 7,5 %).

Nach Ablauf der vier Jahre (notwenige Behaltefrist) bekommt er für die eingesetzten € 4.000,00 bei gleichbleibendem Kurswert seine € 8.000,00 zurück, das ist also eine Rendite von weiteren 100 %. Nach vier Jahren hat der E-A-R daher eine Rendite von insgesamt 130 % nach Steuern.

 


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