Nachfolgend haben wir eine Checkliste der Steuersparpotenziale für das Jahr 2007 erstellt. Vor allem haben wir die gesetzlichen Änderungen des Jahres 2006 auf Steuersparmöglichkeiten durchforstet.
Steuerstundung durch Gewinnverlagerung bei Bilanzierern Im Jahresabschluss sind unfertige Erzeugnisse (Halbfabrikate), Fertigerzeugnisse und noch nicht abrechenbare Leistungen (halbfertige Arbeiten) nur mit den bisher anfallenden Kosten zu aktivieren. Die Gewinnspanne wird erst mit der Auslieferung des Fertigerzeugnisses bzw. mit der Fertigstellung der Arbeit realisiert. Anzahlungen sind noch nicht ertragswirksam einzubuchen, sondern lediglich als Passivposten.
Daher: Mit Abnehmern die Auslieferung des Fertigerzeugnisses wenn möglich für den Jahresbeginn 2007 vereinbaren. Arbeiten sollten erst mit Beginn 2007 fertiggestellt werden. Genaue Dokumentation der Fertigstellung für das Finanzamt.
Gewinnverlagerung durch Nutzung des Zufluss-Abfluss-Prinzips bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern (E-A-R) aufgrund des neuen Steuerfreibetrages Besonderes Augenmerk sollte bei den Gewinnverlagerungsmöglichkeiten des E-A-R dem neuen KMU-Förderungsgesetz geschenkt werden. Denn ein Gewinnanteil von maximal 10 % ist ab 2007 dann steuerbefreit (Freibetrag), wenn
- der Gewinn einer natürlichen Person zufließt,
- der Gewinn mittels E-A-Rechnung ermittelt wird und
- der Freibetrag in begünstigtes Anlagevermögen investiert wird.
Pro Person und Kalenderjahr kann maximal ein Freibetrag von € 100.000,00 geltend gemacht werden.
Möglichkeiten der Gewinnverlagerung:
Beim Zufluss-Abfluss-Prinzip ist grundsätzlich zu beachten, dass nur Zahlungen hinsichtlich Betriebseinnahmen und -ausgaben den Gewinn verändern. Beim Zufluss-Abfluss-Prinzip ist jedoch für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben (z. B. Löhne, Mieten, Versicherungsprämien, Zinsen) die fünfzehntägige Zurechnungsfrist zu beachten. Einnahmen bzw. Ausgaben sind innerhalb dieser Frist dem Geschäftsjahr zuzurechnen, zu dem sie wirtschaftlich gehören. z. B.: Lohnzahlungen oder Prämien
Lehrlingsförderung des Arbeitsmarktservice: Verlängerung der „Blum-Prämie“ bis 28.7.2007 Für jeden Lehrling, den ein Betrieb zwischen dem 1.9.2005 und dem 28.7.2007 zusätzlich einstellt, bekommt der Betrieb im ersten Lehrjahr € 400,00/Monat, im zweiten € 200,00/Monat und im dritten € 100,00/Monat an Förderung steuerfrei ausbezahlt.
Katastrophenbedingte vorzeitige Abschreibung und Sonderprämie nur noch bis 31.12.2006 möglich Bei Gebäuden muss der Beginn der tatsächlichen Bauausführung und das Anfallen von (Teil-) Herstellungskosten im Zeitraum vom 1.7.2005 bis zum 31.12.2006 vorliegen, bei anderen Wirtschaftsgütern müssen in diesem Zeitraum Anschaffungs- oder (Teil-)Herstellungskosten anfallen.
Wertpapierdeckung von Abfertigungsrückstellungen Wenn Sie spätestens im Jahr 2003 die Option zur steuerfreien Auflösung der Abfertigungsrückstellungen nicht wahrgenommen haben, mussten Sie letztmalig eine Wertpapierdeckung für das Wirtschaftsjahr berücksichtigen, das nach dem 31.12.2005 begonnen hat. Entspricht Ihr Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr, muss man für das Geschäftsjahr 2007 für keine Wertpapierdeckung mehr sorgen.
Erwerb von geringwertigen Wirtschaftsgütern Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten unter € 400,00 können im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden. Daher diese noch bis zum Jahresende anschaffen, wenn eine Anschaffung für 2007 ohnehin geplant ist.
Halbjahresabschreibung für kurz vor Jahresende getätigte Investitionen Eine Absetzung für Abnutzung (AfA) kann erst ab Inbetriebnahme des jeweiligen Wirtschaftsgutes geltend gemacht werden. Erfolgt die Inbetriebnahme des neu angeschafften Wirtschaftsgutes noch kurzfristig bis zum 31.12.2006, steht eine Halbjahres-AfA zu.
Steuerfreie Weihnachtsgeschenke Weihnachtsgeschenke bis maximal € 186,00 pro Arbeitnehmer sind lohnsteuerfrei. Ein diese Grenze übersteigender Mehrbetrag ist lohnsteuerpflichtig. Warengutscheine und Goldmünzen können auch steuerfrei geschenkt werden. Die korrespondierende Beitragsfreiheit ist auch im ASVG gegeben.
Letztmalige Rückerstattungsmöglichkeit von Krankenversicherungsbeiträgen aus 2003 bei Mehrfachversicherungen
Wer im Jahr 2003 infolge einer Mehrfachversicherung (z. B. zwei Dienstverhältnisse oder unselbständige und selbständige Tätigkeit) über die Höchstbeitragsgrundlage (HBGl.) (Jahreswert 2003: € 47.040,00) hinaus Krankenversicherungsbeiträge geleistet hat, kann sich diese noch bis 31.12.2006 rückerstatten lassen.
Höhe des Rückerstattungsbetrages: 4 % bezogen auf jenen Betrag, der € 47.040,00 überschritten hat.
Rückerstattung von Pensionsversicherungsbeiträgen bei Mehrfachversicherungen Bis 2004 galten Beiträge, die über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus entrichtet wurden, als Beiträge zur Höherversicherung, sofern nicht eine Rückerstattung beantragt wurde. Sie führten zu einem „besonderen Steigerungsbetrag“ und erhöhten so die Pension.
Ab dem Beitragsjahr 2005 ist diese Möglichkeit entfallen.
Seit Beginn des Jahres 2005 werden Überschreitungsbeträge dem Versicherten spätestens bei Pensionsbeginn zurückgezahlt. Die Erstattung kann jederzeit beantragt werden, die bisherige dreijährige Antragsfrist gibt es nicht mehr. Während bis 2004 unabhängig davon, in welcher Höhe tatsächlich Beiträge gezahlt wurden, generell 11,4 % der über die Höchstbeitragsgrundlage hinausgehenden Beitragsgrundlage erstattet wurden, gibt es ab 2005 eine andere Regelung.
Die Beitragserstattung orientiert sich an den tatsächlichen Beitragsleistungen des Versicherten. ASVG-Beiträge werden daher (weiterhin) in halber Höhe, also mit 11,4 %, erstattet. GSVG- und FSVG-Beiträge werden im Jahr 2006 zur Gänze, also mit 15,25 bzw. 20 % zurückgezahlt.
Rückerstattung der Dienstnehmeranteile in der Arbeitslosenversicherung bei Mehrfachversicherung Seit dem 1.1.2005 wird die Möglichkeit zur Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Überschreitung der Höchstbeitragsgrundlage auf die Arbeitslosenversicherung ausgedehnt. Rückerstattet wird nur der Dienstnehmeranteil von derzeit 3 %.
Die Anträge sind bis zum Ende des jeweiligen drittfolgenden Kalenderjahres zu stellen.