
Nachweis von Überstunden bei Gesamtgehalts-vereinbarungen
Bei der pauschalen Vereinbarung von Gehalt und Überstunden ist die Anzahl der Überstunden gesondert vertraglich zu fixieren. Darüber hinaus müssen grundsätzlich Aufzeichnungen über die Überstunden geführt werden. Ansonsten entfällt die Lohnsteuerbefreiung für die Zuschläge.
Bei Gesamtgehaltsvereinbarungen, gleichgültig, welche Art von Überstunden betroffen sind, ist die Anzahl der Überstunden genau auszuweisen.
Darüber hinaus müssen folgende Angaben betreffend der Überstunden zeitnah aufgezeichnet werden:
- Anzahl der Normal-Überstunden und der qualifizierten Überstunden wie Sonntags-, Feiertags-, und Nachtzuschlägen.
- Tag und konkrete Tagesstunden bei qualifizierten Überstunden.
- Bei qualifizierten Überstunden der zwingende betriebliche Grund, gerade an diesen Tagen bestimmte Tätigkeiten auszuüben.
Die Aufzeichnungen für Normal-Überstunden (dies gilt nicht für qualifizierte Überstunden) sind nur dann nicht mehr notwendig, wenn bisher mehr als fünf Überstunden erbracht und bezahlt wurden, die regelmäßige Leistung dieser Überstunden nachgewiesen wird und die Leistung nach wie vor glaubhaft gemacht wird.