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© by Claudia Reschny-Birox

NEWS - Oktober 2006:

Betriebsübergabe – außerbetriebliche Versorgungsrente zur Steuerlastverschiebung
Als außerbetriebliche Versorgungsrenten werden Renten bezeichnet, die aus Anlass der Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen – in der Regel zwischen Angehörigen – vereinbart werden. Dabei stellt die Rente aber keine adäquate Gegenleistung für den übergebenen Betriebs(anteil) dar. Diese Form der Übergabe eignet sich für Steuerlastverschiebungen und Progressionsglättungen im Familienkreis.
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Zweijähriger Hauptwohnsitz verhindert Einkünfte aus Spekulationsgeschäften
Grundsätzlich unterliegen die Wertsteigerungen von (bebauten) Grundstücken, wenn sie innerhalb von zehn Jahren verkauft werden, der Einkommensteuer. Dabei sieht das Gesetz drei Fälle der Steuerbefreiung vor. Im Nachfolgenden soll die Hauptwohnsitzbefreiung genau dargestellt werden. Grund: Oftmals werden Hauptwohnsitze zu spät begründet oder zu früh aufgegeben, wodurch die Steuerbefreiung unwiderruflich verloren geht.
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Nachweis von Überstunden bei Gesamtgehaltsvereinbarungen
Bei der pauschalen Vereinbarung von Gehalt und Überstunden ist die Anzahl der Überstunden gesondert vertraglich zu fixieren. Darüber hinaus müssen grundsätzlich Aufzeichnungen über die Überstunden geführt werden. Ansonsten entfällt die Lohnsteuerbefreiung für die Zuschläge.
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Begünstigte Vereine: KESt-Rückerstattung beim unentbehrlichen Hilfsbetrieb seit 2006
Ab 2006 ist eine KESt-Rückerstattung für den unentbehrlichen Betrieb eines begünstigten Vereines möglich.
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Höhere Abfertigung für betreuende Teilzeitbeschäftigte
Betreuende Teilzeitbeschäftigte, die noch unter das Abfertigungssystem „alt“ fallen, haben bei Beendigung des Dienstverhältnisses einen Anspruch auf eine Abfertigung, die sich nach dem Entgelt der Vollarbeitszeit bemisst.
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